Beginn des Keller-Rechtes
Im Jahre 1738 hatte der Gastwirt vor dem Wesertore, "Zum Kuckuck" eine Streitfrage auszufechten gegen die Stadt Nienburg. In dieser Akte berief sich die Stadt auf ein Statut Nr.13, nach dem die Rechte des "Ratskellers" vom Grafen von Hoya im Jahre 1581 "confirmiret" (bestätigt) worden waren.
Es heißt dort wörtlich:
"Derweil vom Rathe zu Nienburg zu behuef Beßerung und Erhaltung der Stadtgebäude und sonst hiebey vorn ein Weinkeller anzurichten nachgeben und vergönstiget ist, so soll der Rath auch dabey bleiben und verpflichtet seyn, dass sie stets gude unsträfliche Weine, fremde und eingebraune Bier nach Gelegenheit der Jahre und Zeiten darin verschaffen und solches um einen ziemlichen Pfennig geben sollen"
"Eingebrauenes" Bier, d.h. in der Stadt gebrautes, durfte jeder Gastwirt verkaufen, fremdes Bier und Wein aber eben nur der Ratskellerwirt. Und darum ging es in dem Rechtstreit, denn der Kuckuck-Wirt, der nicht in der Stadt wohnte, beanspruchte für sich das gleiche Recht wie der Kellerwirt. der genannte ziemliche Pfennig ist ein Preis für die Getränke, der sich ziemt; der Kellerwirt durfte aus seiner Monopolstellung keinen Wucher schlagen.
Interessant ist aber auch der Inhalt einer anderen Akte, in der es wieder um das Recht geht, fremde Getränke ausschenken zu dürfen. Sie stammt aus dem Jahre 1741, und in ihr wird der Inhalt eines Briefes 1526 folgender Gestalt extrahiert, sondern das auch in der Stadt Nienburg weiter keine fremde Getränke geschenkt oder verzapft werden sollen als allein in den "Stadt Keller".
Ein "Brief" ist nach damaligem Begriff eine Urkunde; - wir sprechen ja heute auch noch von Rechten, worauf wir "Brief und Siegel" haben, in dem Zusammenhang ist interessant, dass hier das gleiche Recht festgelegt wird, das Graf Otto VIII. von Hoya im Jahre 1581 "confirmiert". Er starb im folgenden Jahr, und damit starb das Hoyaer Grafengeschlecht aus. Sein Grabmal und das Epitaph sind in der Nienburger St.-Martin-Kirche zu finden.
Schleißlich interessiert bloß das angegebene Jahr 1526. Das ist die Zeit, in der die jungen Hoyaer Grafen aus dem Exil in ihre Heimat zurückgekehrt waren, als sie den Welfen, Herzog Erich I. u.a. ihren Besitz wieder abgerundet hatten. Die Hoyaer Grafen waren im Rahmen der Hildesheimer Stiftsfehde in der Schlacht auf der Soltauer Heide siegreich gewesen. Jetzt wollten sie in ihrer Grafschaft alles Lehns- und Rechtsverhältnisse wieder ordnen.
Und dennoch können wir nicht mit Bestimmtheit schließen, dass dieses Jahr 1526 der Beginn des Keller-Rechtes in Nienburg ist; sehr wahrscheinlich geht es auf noch ältere Zeiten zurück.